Forderungseinziehung und Forderungsabwehr
Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen. Wir vertreten sowohl Gläubiger als auch Schuldner, Privatpersonen und Unternehmen und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuelle Situation.
Für Gläubiger
Die Forderungseinziehung, auch als Inkasso bezeichnet, bezieht sich auf die Durchsetzung offener Forderungen:
- Außergerichtliche Forderungsdurchsetzung
- Mahnwesen und Zahlungsaufforderungen
- Verhandlung von Zahlungsvereinbarungen
- Aushandlung von Ratenzahlungen
- Gerichtliche Forderungsdurchsetzung
- Durchführung von Mahnverfahren
- Klageverfahren vor Gericht
- Erwirkung von Vollstreckungstiteln
- Zwangsvollstreckung
- Durchführung von Pfändungen
- Abgabe der Vermögensauskunft
- Insolvenzrecht
- Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren
Für Schuldner
Die Forderungsabwehr bezieht sich auf die Verteidigung gegen vermeintlich unberechtigte Forderungen:
- Forderungsabwehr
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Forderungen
- Einrede- und Einwendungsmanagement (z. B. Verjährung)
- Verhandlung mit Gläubigern
- Verhandlung von Zahlungsvereinbarungen
- Aushandlung von Ratenzahlungen
- Gerichtliche Vertretung
- Abwehr unberechtigter Klagen
- Widerspruch gegen Mahnbescheide
- Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Wir verstehen, dass Forderungsangelegenheiten oft komplex und emotional belastend sein können. Unser erfahrenes Team bietet Ihnen:
- Gründliche Analyse Ihrer rechtlichen Situation
- Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie
- Klare Kommunikation und regelmäßige Updates
- Effiziente und kostenbewusste Vorgehensweise
- Zielorientierte Verhandlungsführung
Ob Sie offene Forderungen durchsetzen oder sich gegen unberechtigte Ansprüche wehren möchten – wir stehen Ihnen mit Expertise und Engagement zur Seite, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.